Mit der Veröffentlichung von Version 2.0.1 der “iBooks”-App hat Apple ein Problem beim Öffnen der iBooks-Textbücher behoben. Doch das ist nicht die einzige Änderung: In der neuen Version des Endbenutzer-Lizenzabkommens (EULA) stellt Apple klar, dass Autoren ihre Werke weiterhin über andere Portale als Apples iBookstore verkaufen können.
Die iBook Plattform auf dem iPad
(Quelle: Apple.com)
Eine schlechte Formulierung in der ursprünglichen Version der Lizenzbedingungen hat für Unruhen gesorgt: Dort hörte es sich so an, als ob Autoren ihre mit “iBooks Author” erstellten Werke nur über andere Portale vertreiben dürfen, wenn sie dies dort kostenlos tun. Ein Verkauf sei ihnen nur beim Vertrieb über den iBookstore erlaubt. Nachdem Microsoft sich über Apples Lizenzabkommen lustig machte und Autoren praktisch ihre Urheberrechte an Apple abtreten müssten, änderte Apple das EULA.
Apple selbst stellt damit klar, dass es so gar nicht gemeint war. Es ging lediglich um den Verkauf im “.ibooks”-Format. Autoren, die ihre Werke in diesem Format verkaufen wollen, dürfen dies nur über Apples iBookstore tun. Frei steht es den Autoren jedoch, ihre Werke in einem anderen Format über andere Plattformen zu vertreiben – damit bleiben die Urheberrechte beim Autor.
(Marco Schürmann | Quelle: maclife.de)